Nun ist der Landtag am Zug. Der hat mehrere Möglichkeiten: Entweder er nimmt den Gesetzentwurf des Volksbegehrens unverändert an. Oder er lehnt ihn einfach ab - dann darf die Bevölkerung bei einem Volksentscheid darüber abstimmen. Oder der Landtag stellt dem Volksbegehren einen eigenen Gesetzentwurf entgegen - dann werden bei einem Volksentscheid beide Gesetzentwürfe zur Abstimmung gestellt.
Die wahrscheinlichste Möglichkeit ist die dritte: Ministerpräsident Markus Söder hat schon auf das Volksbegehren reagiert und einen eigenen Gesetzentwurf angekündigt. Den will er möglichst im Konsens vorlegen. Er hat dazu eigens einen Runden Tisch mit den Initiatoren, mit Umwelt- und Naturschutzverbänden, aber auch dem Bauernverband angekündigt.
(15.02.2019, muenchen.de / dpa)
https://www.muenchen.de/aktuell/2019-01/volksbegehren-rettet-die-bienen.html