Der Nutzen der Kernenergie ist höchst fragwürdig, angesichts der enormen von der Atomenergie verursachten Schäden.
Stellungnahmen der Kirchen
Auch die großen europäischen Kirchen sind sich der einschlägigen Problematik bewusst, eine davon besonders aufgrund eigener leidvoller Erfahrung. Weißrussland begeht die Jahrestage des Unfalles im Kernkraftwerk von Tschernobyl (Ukraine).
Der orthodoxe Metropolit Philaret von Minsk und Sluzk, Exarch des Patriarchen für ganz Weißrussland, sagte bei der III. Versammlung des Europäischen Christlichen Umweltnetzwerkes (ECEN) am 26. Mai 2001 in Raubitschi, Weißrussland:
„Was kann in diesem Fall die Theologie der Menschheit bieten? In erster Linie, können und dürfen die christlichen Kirchen angesichts der ökologischen Herausforderungen nicht schweigen. …“
Die ranghöchste, kritische Stellungnahme in der katholischen Kirche in Deutschland, herausgegeben von der Deutschen Bischofskonferenz, wurde von der Arbeitsgruppe für ökologische Fragen der Kommission für gesellschaftliche und soziale Fragen erarbeitet:
„… Bezogen auf den gesamten Produktionsprozess ist Kernenergie keineswegs klima-unschädlich. … Vor allem aber ist die Kernenergie mit schwerwiegenden Risiken und ungelösten Folgeproblemen verbunden, … Sie verstößt darüber hinaus gegen die Grundsätze der Vorsorge und Verhältnismäßigkeit.“
(„Der Klimawandel: Brennpunkt globaler, intergenerationeller und ökologischer Gerechtigkeit – Ein Expertentext zur Herausforderung des globalen Klimawandels“; Die deutschen Bischöfe. Kommission für gesellschaftliche und soziale Fragen/Kommission Weltkirche Nr. 29, hg. vom Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz, Bonn, September 2006, 2. aktualisierte Auflage, April 2007)
Für Bischof Alois Schwarz – dem in der Österreichischen Bischofskonferenz für Umweltfragen zuständigen Kärntner Diözesanbischof – ist der kontrollierte Ausstieg aus der Kernenergie für Europa eine der wichtigsten Optionen für das Gelingen einer gemeinsamen europäischen Nachhaltigkeitsstrategie.
(Presseerklärung vom 4. März 2011 der Konferenz der kirchlichen Umweltbeauftragten anlässlich des EURATOM-Volksbegehrens.)
Nichtsdestotrotz ist der Heilige Stuhl nach wie vor nicht sehr kritisches (Gründungs-)Mitglied der Internationalen Atomenergiebehörde (IAEA), die 1957 unter vielleicht idealistischen, aber kurzsichtigen Zielsetzungen gegründet wurde und immer mehr in Kritik von Umwelt-NGOs steht.
Weitaus eindeutiger ist die evangelische Kirche in Deutschland (EKD) der Atomenergie gegenüber schon lange kritisch eingestellt. Nicht nur die Landeskirchen haben in zahlreichen Erklärungen die Abkehr von der Atomkraft gefordert, auch hat z. B. die 10. Synode der EKD erklärt:
„Kernenergie ist kein verantwortlicher Beitrag zum Klimaschutz und behindert den notwendigen Umbau der Energieversorgung. … Wir treten dafür ein, am Ausstieg aus der Nutzung der Kernenergie festzuhalten, dem Vertrieb dieser Technologie in Europa und weltweit eine Absage zu erteilen und den Ausstieg aus klimaschädlichen Energietechnologien weiter voranzutreiben.“
Die ethische Dimension
Peter Weish, mehrjähriger Berater der Deutschen Bischofskonferenz für Atomfragen und Wissenschaftlicher Beirat der ARGE Schöpfungsverantwortung schreibt dazu:
„Wegen der Komplexität der Biosphäre kann das menschliche Handeln, aber auch das Nichthandeln, neben den beabsichtigten auch folgenschwere unbeabsichtigte Auswirkungen haben. Daraus folgt eine wesentlich erweiterte Verantwortung. Angesichts des Zerstörungspotentials mancher moderner technischer Unternehmungen, erweist sich die Gesinnungsethik als unzulänglich, es genügt nicht, eine Handlung nach den ihr zugrunde liegenden Absichten zu bewerten. Die Gesinnungsethik ist von einer Verantwortungsethik abzulösen, die sich an den Folgen einer Handlung orientiert.
Verantwortung übernehmen heißt, für die Folgen seines Handelns persönlich einzutreten. Das bedeutet, dass nur Handlungen verantwortet werden können, deren absehbare Folgen die Lebensdauer des Verursachers (oder Mitverursachers) nicht übersteigen. Das Ausmaß der Folgen darf außerdem die Größenordnung dessen nicht überschreiten, wofür ein Mensch vernünftigerweise eintreten kann. Irreversible Folgen, die Leben und Gesundheit künftig lebender Menschen beeinträchtigen, sind daher nicht zu verantworten.“
(Peter Weish, ATOMFRAGEN AUS HUMANÖKOLOGISCHER SICHT, siehe Homepage der ARGE SVA)
Für die Klärung der ethischen Fragestellung nach der Berechtigung der „Nutzung“ der Atomenergie gehören Prüfkriterien für die einschlägige Entscheidungsfindung herangezogen die zum Download zur Verfügung stehen.
Download: >>vollständiger Artikel<<
Atomfragen aus humanökologischer Sicht, Peter WEISH